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Reiserecht

EuGh: Fluggesellschaften müssen dem Kunden Flugannullierungen mindestens 2 Wochen vor Abflugtermin melden

Ein Luftfahrtunternehmen, dass nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, hat ihm einen Ausgleich zu leisten. Dies gilt nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

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