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Neue Übernachtungssteuer für Hotels ab 1. Januar 2018

Das Parlament hat den Artikel 44 des Haushaltes 2018 genehmigt, der ab dem 1. Januar 2018 eine Übernachtungssteuer in Hotelbetrieben für Personen im Alter von 12 Jahren und darüber vorsieht. Die Abgabe pro Nacht ist nach Sternekategorie des Hotels gestaffelt und hat eine Obergrenze von maximal sieben Tagen. Diese Übernachtungssteuer gilt nicht für Vereinbarungen und Verträge, die vor dem 1. Januar 2018 zwischen Hotels und Reiseagenturen geschlossen wurden.

Wie die Übernachtungssteuer später erhoben wird -im Reisepreis oder an der Hotelrezeption- ist derzeit noch nicht bekannt.

Die Abgaben wie folgt:

  • 2-Sterne-Hotels: 1 Dinar/Nacht
  • 3-Sterne-Hotels: 2 Dinar/Nacht
  • 4 und 5-Sterne-Hotels: 3 Dinar/Nacht

Mit dieser Regelung sollen 51 Mio Dinar im Jahr eingenommen werden.

In der ursprünglichen Version des Artikels 44 waren 3 Dinar/Nacht, unabhängig von der Hotelkategorie, vorgesehen gewesen.

Foto: Symbolfoto (Aldiana Djerba Atlantide)

Quelle: Tunesische Presseagentur (TAP)