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Energie

Tunesien: Ausschreibung zum Bau von von Wind- und Solarkraftwerken über 1 Gigawatt läuft

Das tunesische Ministerium für Energie, Bergbau und erneuerbare Energien (MEMER) hat die Präqualifizierung für die Ausschreibung von erneuerbaren Energien (EE) mit einer Gesamtkapazität von 1 GW veröffentlicht. Mit seinem Plan für den Ausbau von EE strebt Tunesien an, bis 2030 rund 4,7 GW an sauberen Energiekapazitäten bereitzustellen. Die Ausschreibung ist von Bedeutung für die Umsetzung des Ziels.

Die ausgeschriebenen 1 GW EE teilen sich auf fünf Photovoltaik (PV)-Anlagen*1 mit einer Gesamtkapazität von 500 MW und drei Windkraftanlagen*2 mit einer Gesamtkapazität von ebenfalls 500 MW auf. Für die Anlagen, die nach dem Betreibermodell Build-Own-Operate (BOO) errichtet werden sollen, werden Independent Power Producers (IPP) gesucht. Die Kapazitäten der einzelnen PV-Anlagen betragen zwischen 50 und 200 MW und sollen in den Provinzen Tozeur, Sidi Bouzid, Kairouan, Gafsa und Tataouine errichtet werden. Die Kapazitäten der Windkraftanalagen betragen zwischen 100 und 200 MW. Interessierte Unternehmen haben noch drei Monate Zeit, um ihre Unterlagen für die Präqualifikation einzureichen.

An dieser Stelle sei auch auf die AHK-Geschäftsreise für „Photovoltaik und CSP (Concentrated Solar Power) in Tunesien“ hingewiesen. Diese findet vom 24. bis 27. September 2018 statt und bietet interessierten Unternehmen weitere Einblicke in den tunesischen Markt für Solarenergie.

*1

  • Ein Kraftwerk im Gouvernorat Tozeur (50 MW) (Projekt A).
  • Ein Kraftwerk im Gouvernorat Sidi Bouzid (50 MW) (Projekt B)
  • Ein Kraftwerk im Gouvernorat Kairouan (100 MW) (Projekt C)
  • Ein Kraftwerk im Gouvernorat Gafsa (100 MW) (Projekt D)
  • Ein Kraftwerk im Gouvernorat Tataouine (in Borj Bourguiba, Sahara-Projekt) (200 MW) (Projekt E)

*2

  • Ein Kraftwerk in Jbel Abderrahmane im Gouvernorat Nabeul (200 MW) (Projekt A)
  • Ein Kraftwerk in Jbel Tbaga im Gouvernorat Kebili (100 MW) (Projekt B)
  • Ein Kraftwerk 200 MW an einem Standort nach Wahl des Bauträgers

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie