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Thomas Cook

Insolvenz Thomas Cook – Informationen für Gäste (Update vom 26.09.2019, 21 Uhr)

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

Gäste im Zielgebiet:
Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält, können ihren Urlaub regulär bis zum geplanten Ende fortführen. Hotelpartner sowie die Transferagenturen und Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten.

Gäste mit Reisedatum bis 31.10.
Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail. Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen). In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail.

Gäste mit Reisedatum ab dem 01.11.2019
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.