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Condor

Condor Flug Frankfurt-Djerba (DE112) musste über Sardinien abdrehen (Aktualisiert)

Ein Flugzeug der Condor musste am gestrigen Freitag, den 11. Oktober 2019 auf dem Flug von Frankfurt nach Djerba über Sardinien kurz vor dem Beginn des Landeanflugs auf Djerba abdrehen und nach Frankfurt zurückfliegen. Hintergrund soll gewesen sein, dass ein tunesischer Gläubiger (Hotelbetrieb) der Thomas Cook einen Richter davon überzeugen konnte, einen Pfändungsbeschluss gegen die Condor zu erwirken, welcher als Folge die Beschlagnahme des Flugzeugs gehabt hätte. Die Fluggäste, die gestern nicht ihr Ziel erreichten, sind heute von der Condor mit einem Flugzeug einer anderen Gesellschaft auf Djerba eingetroffen, die auch die wartenden Passagiere für die Heimreise mitnahmen.

Eine Prüfung (12.10.2019, 14 Uhr) auf der Webseite der Condor ergab, dass Djerba derzeit nicht buchbar ist, während Flüge nach Monastir nach wie vor verfügbar sind.

Anzumerken ist, dass die Condor eine eigenständige GmbH ist und sich in einem Schutzschirmverfahren befindet, dass die Fluggesellschaft vor möglichen Forderungen gegen Thomas Cook schützt.

Eine offizielle Mitteilung über den Vorfall gibt es bis dato von der Condor nicht.

Nachtrag: Wie das Magazin Aerotelegraph in einem Artikel schreibt, hätten TUIFly und die Lufthansa ausgeholfen, um die Touristen nach Tunesien zu transportieren und wartende Urlauber auf den Rückflug zu transportieren. Es ginge «explizit nicht um Forderungen gegen Condor». Es bestünde auch keine rechtliche Grundlage für die drohende Pfändung in Tunesien. Derzeit würden mit Hochdruck rechtliche Maßnahmen gegen den Gläubiger von Thomas Cook geprüft, um sicherzustellen, dass Condor weiterhin Gäste in den Urlaub nach Tunesien und wieder zurückbringen kann.

Nachtrag 2 – Stellungnahme des Tunesischen Hotelverbandes (FTH): „Der tunesische Hotelverband reagiert mit größter Bestürzung auf den Versuch, ein Condor-Flugzeug auf dem Flughafen Djerba illegal beschlagnahmen zu lassen, sowie von der Entscheidung dieses Unternehmens, alle Aktivitäten in Tunesien einzustellen und auf die Auswirkungen auf  Touristen, das Image des Reiseziels, die Tourismusbranche und die Volkswirtschaft.

Das FTH verurteilt mit äußerster Entschlossenheit das individuelle und isolierte Handeln einiger Hoteliers, die den Wiederaufbau eines unverzichtbaren Vertrauens gegenüber unseren ausländischen Partnern gefährden. Insolvenzen und unbezahlte Forderungen sind mit den Geschäftsrisiken verbunden, und wir fordern unsere Hotelkollegen nachdrücklich auf, ein solch rücksichtsloses Verhalten zu vermeiden.

Das FTH hat kollektive Maßnahmen ergriffen, um die Rechte der von der Insolvenz von Thomas Cook betroffenen Hoteliers geltend zu machen, und weist darauf hin, dass eine kollektive und gemeinsame Arbeit weitaus wirksamer ist als einzelne Handlungen. Darüber hinaus fordert der FTH die Überarbeitung der Spezifikationen und Gesetze für die Tätigkeit von Reiseveranstaltern, um die für diese Tätigkeiten erforderlichen finanziellen Garantien zu verbessern und den nationalen Reiseveranstaltern mehr Gelassenheit zu gewährleisten.

Während die Insolvenz von Thomas Cook bereits in der Touristensaison einen erheblichen Fehlbetrag verursachte, wird dieser Fall die Dinge nicht regeln. Es ist auch ein Präzedenzfall für Reiseveranstalter in allen Märkten, in denen das Risiko besteht, Vereinbarungen mit dem tunesischen Reiseziel zu treffen, die ihm schaden könnten.