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Gebühren für Schengen-Visa steigen ab dem 2 Februar 2020

Ab dem 2 Februar 2020 ändern sich die Kosten für ein Schengen-Visum aufgrund eines verbindlichen Beschlusses der Europäischen Union für alle Mitgliedsstaaten. Die Höhe der Gebühren für ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu einer Dauer von 90 Tagen steigt von 60 Euro auf 80 Euro (von 35 Euro auf 40 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren). Zudem gibt es einige Änderungen bei den Fristen und im allgemeinen Prozedere.

Die Änderungen im Überblick ab dem 2 Februar 2020

  • Höhere Gebühren (Erwachsene: 80 Euro; Kinder (6-12 Jahre): 40 Euro)
  • Verlängerte Einreichungsfristen für Anträge von drei auf sechs Monate im Voraus
  • Verfügbarkeit von elektronischen Antragsformularen in den meisten Ländern
  • Anwesenheit repräsentativer Behörden jedes Schengen-Mitgliedslandes im Drittland
  • Längere Visa-Gültigkeit für Antragsteller, die häufig reisen und eine positive Visumshistorie aufweisen

Die Inhaber eines Schengen-Visums können bis zu 90 Tage in 26 Länder reisen, von denen zweiundzwanzig Länder Teil der EU sind. Alle Infos zur Beantragung von Schengen-Visas finden Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Tunis (tunis.diplo.de) bzw. der Botschaft von Frankreich.

Siehe auch: EU ändert Verfahren zur Erteilung von Schengen-Visa – Gebühren steigen auf 80 Euro