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Sonntag, 1 März 2020: Deutsches Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Am 1 März 2020 ist das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz inkraftgetreten. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte, aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einzureisen. Dazu muss in den meisten Fällen die Anerkennung der mitgebrachten Berufsqualifikation vorliegen. Diese muss von einer deutschen Stelle anerkannt werden, bevor ein Visumtermin gebucht wird. Wie das geht, findet man auf der Seite https://www.anerkennung-in-deutschland.de, die in elf Sprachen verfügbar ist.

Mehr Informationen zum neuen Gesetz, welche Fachkräfte Deutschland sucht und welche Sprachkenntnisse Sie vorweisen können müssen, finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Botschaft unter dem folgenden Direktlink: https://bit.ly/39831qd

Das Gesetz selbst kann man hier als .pdf-datei downloaden: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s1307.pdf