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Abkommen zwischen Deutschland und Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung genehmigt

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, den 10. Oktober 2018 ein neues Steuerabkommen mit Tunesien gebilligt. Bis auf die Fraktion Die Linke, die sich enthielt, stimmten alle anderen Fraktionen dem von der Bundesregierung eingebrachten den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu.

Doppelbesteuerungen würden bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis darstellen, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist unter anderem eine Reduzierung der Quellensteuer bei Dividenden und Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen.

Die Drucksache 19/4464 kann vom Server des Bundestages als 40-seitige .pdf-datei heruntergeladen werden. Die Drucksache ist zweisprachig (deutsch, französisch)

Queelle: Deutscher Bundestag Pressemeldung