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Präsidentschaftswahlen 2019

Präsidentschaftswahl 2019: Wahlbehörde ISIE veröffentlicht Formulare für Unterstützer von Kandidaten

Die Unabhängige Hohe Wahlbehörde (ISIE) hat am Freitag, den 26. Juli 2019, die Formulare zur Unterstützung von Kandidaten für die Präsidentschaftswahl veröffentlicht. Die erste Runde dieser Wahlen ist für den 15. September 2019 geplant. Sie waren ursprünglich für den 17. November 2019 angesetzt. Jeder Kandidat muss eine bestimmte Anzahl von Unterstützern vorweisen, um zu den Präsidentschaftswahlen zugelassen zu werden.

Der Artikel 40 des Wahlgesetzes sagt: Jeder Kandidat oder jede Kandidatin, der/die von Geburt an die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt und dessen/deren Religion der Islam ist, hat das Recht, sich um die Präsidentschaft der Republik zu bewerben. Der Kandidat muss am Tag der Einreichung seiner Kandidatur mindestens fünfunddreißig Jahre alt sein. Wenn er mehr als eine Staatsangehörigkeit als die tunesische besitzt, muss er in der Akte seiner Kandidatur eine Verpflichtung zum Verzicht auf die andere Staatsangehörigkeit vorlegen, falls er/sie zum Präsidenten der Republik gewählt wird.

In Artikel 41 heißt es: „Der Kandidat für die Präsidentschaftswahl wird von zehn Abgeordneten der Versammlung der Volksvertreter (ARP), vierzig Präsidenten gewählter lokaler Selbstverwaltungsräte oder zehntausend registrierten Wählern unterstützt, die auf mindestens zehn Wahlkreise verteilt sein müssen, vorausgesetzt, ihre Zahl beträgt weniger als fünfhundert Wähler in jedem dieser Wahlkreise. Es ist jedem Unterstützer untersagt, mehr als einen Kandidaten zu unterstützen. Die Unabhängige Hohe Wahlbehörde legt die Prozeduren zur Einreichung und überprüft die Liste der Einreichenden.

Das Gremium der Wahlbehörde teilt innerhalb der in Artikel 45 des Wahlgesetzes festgelegten Fristen schriftlich mit, welche Kandidaten von demselben Wähler oder von einer Person, die nicht als Wähler qualifiziert ist, ausgewählt wurden, um sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Datum der Mitteilung zu ersetzen, unter Androhung der Unzulässigkeit ihrer Anträge.

In Bezug auf Artikel 42 heißt es: „Der Kandidat hinterlegt bei der Finanzverwaltung Tunesiens eine finanzielle Sicherheit in Höhe von zehntausend Dinar, die ihm nicht zurückerstattet wird, wenn er mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen erhält.“

Nach Artikel 45 entscheidet das Gremium der Unabhängigen Hohen Wahlbehörde auf Beschluss seines Rates über die Bewerbung und erstellt innerhalb von höchstens vier Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die Liste der erfolgreichen Bewerber. Die Liste der erfolgreichen Bewerber wird am Sitz der Unabhängigen Hohen Wahlbehörde veröffentlicht und auf seiner Website oder auf andere Weise veröffentlicht.

Das Gremium teilt den Kandidaten seine Entscheidungen innerhalb von maximal 24 Stunden mit und hinterlässt dabei ein schriftliches Protokoll. Die Unzulässigkeitsentscheidungen sind begründet.