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Thomas Cook

Insolvenz Thomas Cook – Informationen für Gäste

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 13.10.2019 können ihre Reise nicht antreten. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 14.10. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September 2019 einen Insolvenzantrag eingereicht. Zunächst werden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt werden. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, wird in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.

Der reguläre Geschäftsbetrieb ist eingestellt, jeglicher Verkauf von Reisen aus dem Portfolio der Thomas Cook-Veranstalter ist gestoppt. Dazu zählen: Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin.

Gäste im Zielgebiet:

– Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält, können ihren Urlaub regulär bis zum geplanten Ende fortführen. Hotelpartner sowie die Transferagenturen und Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten.

Gäste mit Reisedatum bis 13.10.

– Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 13.10.2019 können ihre Reise nicht antreten
– Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen)

Gäste mit Reisedatum ab dem 14.10.2019

-Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 14.10. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag.de wenden.

Quelle: Pressemeldung Thomas Cook Deutschland

Update: Die Juristen Ottmar Hermann, Julia Kappel-Gnirs und Fabio Algari wurden durch das Amtsgericht Bad Homburg zu vorläufigen Insolvenzverwaltern der deutschen Thomas-Cook-Veranstalter bestellt. Diese sind Partner der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm in Frankfurt/Main. Ottmar Hermann gilt als renommierter Insolvenzexperte, er war er unter anderem bei den Insolvenzen von Woolworth und dem Bauunternehmen Philipp Holzmann im Einsatz.