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2020Covid-19Politik

Grenzöffnung ab 27. Juni – Verkehr zwischen Gouvernoraten ab 4. Juni

Regierungschef Elyès Fakhfakh, hat am Montag, den 1. Juni 2020, dem regelmäßigen Treffen des Wissenschaftlichen Ausschusses und des Nationalen Ausschusses für die Bekämpfung des Coronavirus im Regierungspalast in der Kasbah vorgesessen. Dabei wurde beschlossen, den Verkehr zwischen den Gouvernoraten ab dem 4. Juni wieder zu erlauben. Die Grenzöffnung zu Land, Luft und See soll ab Samstag, den 27. Juni 2020 erfolgen. Die obligatorische Quarantäne für repatriierte Tunesier wird in eine Woche im Hotel (kostenpflichtig) und eine Woche häusliche Quarantäne bei strenger Überwachung aufgeteilt.

Die Punkte im Einzelnen

  • Rückführung von Tunesiern, die ab dem 4. Juni 2020 im Ausland gestrandet sind, mit der Notwendigkeit, sieben Tage Quarantäne in Hotels (auf Kosten der Rückkehrer) einzuhalten, sowie zusätzliche sieben Tage häuslicher Quarantäne bei strikter Gesundheitsüberwachung einzuhalten.
  • Genehmigung für Transport und die Bewegung zwischen den Gouvernoraten ab Donnerstag, den 4. Juni 2020.
  • Die Grenzöffnung zu Land, See und Luft erfolgt ab Samstag, den 27. Juni 2020.

Für Mittwoch, den 3. Juni 2020, ist am Hauptsitz der Regierung eine Pressekonferenz angesetzt, um alle verfahrenstechnischen und organisatorischen Aspekte dieser Verfahren zu klären.

Quelle & Bild: Regierungspräsidentschaft