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2020Covid-19

Amtsblatt: Dekret zum Tragen von Masken veröffentlicht

Der Beschluss des Ministerrats, das Tragen von Masken in verschiedenen öffentlichen Räumen zur Pflicht zu machen, ist nach der Veröffentlichung des Dekrets am heutigen Montag, den 24. August 2020, im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) nun offiziell. In nahezu allen öffentlichen Räumlichkeiten und Transprtmitteln ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nun Pflicht. Die Strafen bei Zuwiderhandlung wurden noch nicht bekanntgegeben.

Um die Coronavirus-Pandemie zu bekämpfen, ist das Tragen einer Schutzmaske in folgenden öffentlichen und privaten Räumen nun Pflicht:

  • Gesundheitseinrichtungen
  • Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen
  • Verwaltungen
  • Kindergärten, Kinderkrippen und Schulen
  • Transportmittel (Züge, Taxis, Louages, Busse)
  • Kommerzielle Räume
  • Freizeitbereiche (sportliche und kulturelle Aktivitäten)
  • Moscheen und alle Gotteshäuser
  • Flughäfen, Seehäfen und Bahnhöfe

Der Gesetzestext im Amtsblatt legt fest, dass die Manager, Direktoren und Führungskräfte dieser verschiedenen Orte dafür verantwortlich sind, dass diese Anweisungen eingehalten werden, ohne jedoch die Strafen anzugeben, denen der Bürger bei Zuwiderhandlung ausgesetzt ist.

Die Bürgermeisterin von Tunis, Souad Abderrahim, sagte ihrerseits, dass am kommenden Mittwoch eine Sitzung des Gemeinderates stattfinden wird, um über die Sanktionen zu entscheiden, die gegen diejenigen verhängt werden, die an den betreffenden Orten keine Schutzmasken tragen. Die Stadtverwaltung von Tunis hat heute ebenfalls eine Sensibilisierungskampagne gestartet, indem sie kostenlose Schutzmasken an die Einwohner von Tunis verteilt hat und sie dazu aufruft, diese Gesundheitsmaßnahme zu respektieren, um sich selbst und andere zu schützen.

Nachtrag 26. Aug 2020: Das Tragen von Atemschutzmasken gegen Covid-19 in Louages ist nun sowohl für die Fahrer, als auch für Passagiere Pflicht. Dies wurde am Dienstag, dem 25. August 2020, von der Nationalen Gewerkschaftskammer der Vermieter im Rahmen des tunesischen Industrie-, Handels- und Handwerksverbands (Utica) bekanntgegeben. Daher forderte die Kammer sowohl die Fachleute in diesem Sektor, als auch die Passagiere auf, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus zu ergreifen. Dazu gehören im Wesentlichen die regelmäßige Händedesinfektion, die Belüftung der Fahrzeuge sowie die Reinigung und Sterilisation der Fahrzeuge nach jeder Fahrt.

Strafen bis zu 3.000 Dinar oder Gefängnis
Während einer Pressekonferenz, die diesem Mittwoch, den 26. August 2020, am Hauptsitz des Gesundheitsministeriums abgehalten wurde, versicherte er, dass gegen jede Person, die sich nicht an diese Maßnahme hält, Geldstrafen verhängt werden. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, wird mit Geldstrafen von 100 bis 3.000 Dinar bestraft und kann sogar ins Gefängnis kommen. Er betonte, dass sich die Entscheidung auf Dekret Nr. 9 und Artikel 312 des Strafgesetzbuches stützt, was darauf hinweist, dass der Richter bei der Verhängung von Sanktionen gegen Straftäter über einen Ermessensspielraum verfügt.

Quelle: TAP