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2020Covid-19Sicherheitshinweise

Deutschland: Digitale Einreiseanmeldung ab So, 8 Nov 2020, 18 Uhr

In einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde bekanntgegeben, dass man sich bei Einreise aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland ab Sonntag vor der Einreise digital anmelden muss. Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) geht in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann ab dem 8. November 2020, 18.00 Uhr, von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.einreiseanmeldung.de

Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete) aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.

Die Bundesregierung hatte die Anwendung in nur acht Wochen Entwicklungszeit bereitgestellt. Die größte Herausforderung bestand darin, die über 370 Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten technisch miteinander zu vernetzen und eine sichere Datenübermittlung zu ermöglichen. Die Entwicklung erfolgte gemeinsam durch das Bundesinnenministerium und den Technologiepartner Bundesdruckerei GmbH nach den fachlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums. Die Digitale Einreiseanmeldung wurde nach nur acht Wochen Entwicklungszeit am 15.10.2020 zur Inbetriebnahme an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Darüber hinaus ist im geplanten Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung eine Regelung zur Digitalen Einreiseanmeldung vorgesehen. Diese hat zum Ziel, mehr Rechtssicherheit für die digitale Einreiseanmeldung zu schaffen.

Soweit eine digitale Einreiseanmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung nicht möglich war, ist stattdessen eine vollständig ausgefüllte schriftliche Ersatzmitteilung mit sich zu führen und auf Anforderung dem Beförderer auszuhändigen. Kann man unter dem folgenden Link beim Bundesgesundheitsministerium downloaden: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Anordnungen_Einreise_Risikogebiete_BAnz_AT_081120.pdf
Normalerweise sollten diese Ersatzformulare auch bei guten Reisebüros, bzw. Verwaltungsnebenstellen und Gesundheitsämtern in Papierform verfügbar sein.

Weitere Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de/DEA