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News rund um Tunesien

Sicherheitshinweise

09.11.2020: Geänderte Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hat die Reise- und Sicherheitshinweise mit Wirkung vom 09.11.2020 angepasst. Geändert wurde der Punkt „Einreise: Test und Quarantäne“ in der Kategorie Aktuelles. Geänderte/Ergänzte Passagen wurden von uns rot markiert. Es wird weiterhin aufgrund der epidemiologischen Lage von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten. Den Text des Abschnitts „Aktuelles“ der Reise- und Sicherheitshinweise können Sie nachfolgend hier im Wortlaut lesen, die gesamten Reise- und Sicherheitshinweise für Tunesien finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand – 09.11.2020
(Unverändert gültig seit: 09.11.2020)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise: Test und Quarantäne)

Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Infektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium http://www.santetunisie.rns.tn/fr/ und die Weltgesundheitsorganisation WHO https://covid19.who.int/.

Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.

Seit dem 9. November 2020 müssen alle Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem müssen sich Reisende in Quarantäne (Wohnung oder Hotel) begeben; zunächst für sieben Tage, sofern dann ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Anderenfalls müssen Reisende eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einhalten. Diese Regelungen gelten auch für Pauschaltouristen. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Die Einreise aus Ländern der „Liste orange“ http://www.onmne.tn/fr/index.php, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Individualreisende, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf.
Zudem müssen sich Reisende in Heimquarantäne begeben, zunächst für sieben Tage, sofern dann ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Andernfalls müssen Reisende eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einhalten. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen COVID-19-PCR-Test vorweisen.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern http://www.onmne.tn/fr/index.php, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, sofern das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und bei Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium http://www.onmne.tn/fr/publications.php?id_rub=5&id=123.

Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.

Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.

Beschränkungen im Land
Seit 20. Oktober 2020 gelten bis auf weiteres landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 21 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten selbst festgelegt. Des Weiteren wurde ein Verbot von Wochenmärkten und des Freitagsgebets ausgesprochen sowie nochmals verschärfte Hygieneregeln für die Gastronomie: Es gelten enge Kapazitätsgrenzen in geschlossenen Räumen sowie eine Verpflichtung zur Nutzung von Plastikgeschirr und- besteck.

Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung)) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
  • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Das Auswärtige Amt empfiehlt:

Die weiteren Punkte der Reise- und Sicherheitshinweise können Sier in der aktuellesten Form hier nachlesen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024