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Covid-19

Pflichtquarantäne: Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen

Das Ministerium geht zu mehr Flexibilität im Umgang mit einigen speziellen Fällen von Reisenden über, die von der Pflichtquarantäne in spezialisierte Zentren (Quarantänehotels) ausgenommen sind“, sagte am Montag Mohamed Rabhi, Vorsitzender der Quarantänekommission im Gesundheitsministerium. Personen, die von der Pflichtquarantäne ausgenommen werden können, sind beispielsweise pflegebedürftige Personen, unbegleitete Kinder, Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen oder Personen, die schwerkranke Familienmitglieder besuchen bzw. an Beerdigungen von Mitgliedern der eigenen Familie teilnehmen wollen.

„Es sei demnächst möglich, sich auf die Vorlage der erforderlichen Dokumente bei den Kontrollteams am Flughafen zu beschränken, ohne durch die Quarantänekommission gehen zu müssen, da die Zustimmung vor dem Flug eingeholt würde“, sagte er in einer Erklärung gegenüber der Presseagentur TAP. Rabhi präzisierte, dass diejenigen, die in Tunesien ankommen und von der Zwangsquarantäne verschont werden können, der Einweisungskommission einige Tage vor ihrer Ankunft in Tunesien gültige Gründe familiärer oder beruflicher Art sowie einen negativen RT-PCR-Test vorlegen müssen, der maximal 72 Stunden vor dem Einchecken durchgeführt wurde. „Nach Prüfung der Akte kann die Kommission die Befreiung des betreffenden Reisenden von der obligatorischen Unterbringung in einem spezialisierten Zentrum bestätigen oder auch nicht“, sagte er.

Tunesier, die von dieser Maßnahme profitieren wollen, müssen einen Antrag beim Präsidenten der Kommission für Gesundheitsfragen stellen. Die notwendigen Dokumente sind:

  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie des Flugtickets
  • Kopie des negativen PCR-Tests
  • Attest des Arztes oder des Gesundheitszentrums der betroffenen Person, in dem die medizinischen Gründe für die Befreiung von der Zwangsquarantäne erläutert werden.

Die Anträge müssen am Sitz der „Commission du confinement sanitaire in Montplaisir (Tunis), dem ehemaligen Sitz der Instance Vérité et Dignité (IVD), Avenue Mohamed 5, Cité Monplaisir 1002, Tunis, eingereicht werden.

Bei den Sonderfällen handelt es sich vor allem um die folgenden Personengruppen:

  • Patienten, die ständige oder dringende Hilfe benötigen
  • Geistig oder körperlich behinderte Personen mit jeweils nur einer Begleitperson
  • Personen, die eigens gekommen sind, um einen Verwandten in einem schweren Zustand zu besuchen
  • Personen, die dringend von der Justiz geladen wurden
  • Personen, die zu einer dringenden Mission gerufen werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19.
  • Diplomaten
  • Sportler, die an regionalen oder internationalen Veranstaltungen teilnehmen
  • Unbegleitete Kinder unter 18 Jahren
  • Familien, die an der Beerdigung eines Verwandten 1. Grades (Vorfahren oder Nachkommen) teilnehmen

Das Gesundheitsministerium hatte kürzlich angekündigt, dass ab dem 1. Februar 2021 alle Neuankömmlinge in Tunesien auf eigene Kosten für 7 Tage in einem der dafür vorgesehenen spezialisierten Zentren (Hotels) untergebracht werden müssen.

Titelbild: Illustrationsfoto

Quelle: TAP