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Handel

Urlaubsmitbringsel bis 2.000 Dinar von im Ausland lebenden Tunesiern

Der tunesische Zoll hat in einer Pressemitteilung, die am vergangenen Samstag in Tunis veröffentlicht wurde, darauf hingewiesen, dass Tunesier, die in den Urlaub zurückkehren, unter bestimmten Bedingungen ihre persönlichen Gegenstände und Objekte sowie Urlaubsmitbringsel und Familiengeschenke, die aufgrund ihrer Art, ihrer Anzahl oder ihrer Menge keinen kommerziellen Charakter haben, zoll- und steuerfrei bis zu einem Wert von 2.000 Dinar mitbringen dürfen.

Um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, muss der Tunesier, der sich im Ausland aufhält, die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen und zum Zeitpunkt der Einreise nach Tunesien mindestens 18 Jahre alt sein, so die Zollbehörde in ihrer Erklärung. Er muss sich vor dem Einreisedatum mindestens ein Jahr lang im Ausland aufgehalten haben, ohne in diesem Zeitraum 183 Tage in Tunesien überschritten zu haben. Ebenso darf der Wert der kostenlos eingeführten Urlaubsmitbringsel und Gegenstände 2.000 Dinar nicht überschreiten und darf in keinem Fall nur einer einzigen Warenart zugeordnet werden, was erklärt, dass es beispielsweise nicht möglich ist, den Gegenwert von 2.000 Dinar nur in Schuhen einzuführen.

Diese Befreiung wird nur einmal pro Kalenderjahr (1.1. – 31.12.) gewährt und ist nicht kumulierbar.

Darüber hinaus ist es notwendig, die notwendigen Dokumente vorzulegen, in diesem Fall den tunesischen Pass und die detaillierte Liste der Effekten und importierten Gegenstände, die mit einer der folgenden Methoden erstellt wurde, entweder durch das Herunterladen des Formulars, Ausdrucks und Ausfüllen von Hand von der Website des Zolls, oder durch den Zugriff auf das Online-Formular, dass er ausfüllen und drucken muss. Zu den geforderten Unterlagen gehören auch eventuelle Kaufrechnungen, die für die Bewertung der persönlichen Gegenstände herangezogen werden können.

Der tunesische Zoll bittet die in den Urlaub zurückkehrenden Tunesier, für weitere Informationen den folgenden Link zu konsultieren: https://www.douane.gov.tn/retour-provisoire, oder sich über diesen Link https://www.douane.gov.tn/coordonnees/ an die alleinigen Ansprechpartner für die Tunesier im Ausland zu wenden (während der Verwaltungszeiten Montag-Freitag 9:00-13:00 Uhr).

Quelle: Douane Tunisie