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Deutschland: Einreiseregelungen des Bundes ersetzen Landesregelungen

Am Donnerstag, den 13. Mai 2021, treten die neuen Einreiseregelungen des Bundes in Kraft, die die Quarantäneverordnungen der Länder ersetzen. Hinfällig ist dann auch die gerichtlich veränderte Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen. Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Die laut den Einreiseregelungen des Bundes von der Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten (eine aktuelle Auflistung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten findet man auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts) ausgenommenen Personengruppen gliedern sich wie folgt auf:

  • Vollständig Geimpfte: Als vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der zweiten Dosis. Allerdings werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe anerkannt (BioNtech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca, Johnson&Johnson). Wer beispielsweise in Tunesien vollständig mit dem russischen Sputnik V geimpft wurde, gilt für die Einreise nach Deutschland derzeit noch als ungeimpft.
  • Genesene: Als genesen gelten Menschen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren und der positive Corona-PCR-Test mindestens 28 Tage alt ist.
  • Negativ Getestete: Reisende, die bei der Rückkehr einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dafür werden PCR-Tests, die maximal 72 Stunden alt sind oder Antigen-Schnelltests, die maximal 48 Stunden alt sind, akzeptiert.
  • Kinder unter sechs Jahren: Für Kinder ab sechs Jahren gilt die Testpflicht.
  • Grenzpendler und Grenzgänger: Aufenthalt weniger als 24 Stunden

Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden und aktuell noch Tunesien – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Weiterhin gilt für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal (bei Aufenthalten unter 72 Stunden) ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

An allen deutschen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den landesweit über 6.000 Testzentren und anderen Teststellen wie Apotheken oder Ärzten kann die Testung vorgenommen werden.