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Ab 19 August 2021: Ausgangssperre gelockert, Einreisequarantäne verlängert

Die Präsidentschaft der Republik hat am Mittwoch, den 18. August 2021, beschlossen, einige Änderungen an den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchzuführen. Dazu gehören eine Verkürzung der Ausgangssperre ab 19 August 2021 und zusätzliche Freiheiten für nachweislich vollständig geimpfte Personen. Die Lockerung der Maßnahmen stehen konträr zu den Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses vom gestrigen Dienstag. Bezüglich der Quarantäne nach Einreise wird diese laut der präsidentiellen Ankündigung auf zehn Tage verlängert. Bisher bestand eine Verpflichtung für eine 7-tägige häusliche Quarantäne. Vollständig geimpfte Personen sind von der Quarantäne befreit. Für Genesene gibt es keine Erleichterungen.

Die geänderten Maßnahmen

  • Die Ausgangssperre wird ab dem 19 August 2021 auf einen Zeitraum von Mitternacht bis 5 Uhr morgens gelockert und bis auf Weiteres gelten.
  • Versammlungen von vollständig geimpften Personen auf offenem Gelände sind unter Einhaltung der Gesundheitsprotokolle zuzulassen.
  • Demonstrationen sowie öffentliche, private und familiäre Versammlungen sind in geschlossenen Räumen weiterhin verboten.
  • Verbot des Verzehrs in Cafés und Restaurants nach 22.00 Uhr.
  • Die für Reisende nach Tunesien geltenden Maßnahmen bleiben in Kraft. So müssen Personen, die nach Tunesien reisen, einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Check-In nicht älter als 72 Stunden ist und sich nach der Ankunft in eine zehntägige obligatorische Quarantäne begeben. Vollständig geimpfte Personen sind von der Quarantäne befreit. Für Genesene gibt es keine Erleichterungen.

Der Präsident der Republik forderte die Gesundheitsbehörden außerdem auf, die Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu intensivieren. Er forderte auch eine strengere Kontrolle der Anwendung von Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsprotokollen in allen Bereichen, im öffentlichen und privaten Raum sowie im öffentlichen Verkehr. Die an der Bekämpfung von Covid-19 beteiligten Akteure müssen die Maßnahmen vereinheitlichen und die Koordinierung auf regionaler Ebene entsprechend den Indikatoren für die Ausbreitung des Coronavirus zwischen den Delegationen verbessern.

Die Lockerung der Maßnahmen steht im Gegensatz zu den Empfehlungen der wissenschaftlichen Kommission für die Bekämpfung des Coronavirus, die am Dienstag empfohlen hatte, die geltenden Präventivmaßnahmen beizubehalten, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen, in Erwartung eines möglichen Wiederaufflammens der Covid-19-Epidemie. Dies beträfe auch das Beibehalten der Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr und des Verbots aller Demonstrationen sowie privater und öffentlicher Versammlungen in offenen oder geschlossenen Räumen.

Titelbild: Symbolfoto

Quelle: Präsidentschaft der Republik | La Presse | Auswärtiges Amt