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Gesundheit

Präsidialdekret für die Ausübung der Telemedizin veröffentlicht

Das Präsidialdekret Nr. 318/2022 vom 8. April 2022, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Telemedizin und ihre Anwendungsbereiche festlegt, wurde am 12. April 2022 im Amtsblatt der Tunesischen Republik veröffentlicht. Das Dekret umfasst 29 Artikel.

Der zweite Artikel des Dekrets verweist auf den rechtlichen Rahmen, der die Ausübung der Telemedizin auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 21/1991 vom 13. März 1991 und dieses Präsidialdekrets sowie der Standesregeln für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker regelt.

Der Zweck einer Fernklinik oder einer Telekonsultation besteht darin, einem Arzt oder Zahnarzt die Möglichkeit zu geben, einen Patienten aus der Ferne zu behandeln, gegebenenfalls mit Unterstützung eines kompetenten Angehörigen der Gesundheitsberufe, so derselbe Artikel, der weitere Bestimmungen wie Fernuntersuchung, medizinische Fernhilfe, Telekoordination, elektronische ärztliche Verschreibung und telemedizinische Kommunikationsplattform enthält.

Die spezifischen Bedingungen für die Ausübung der Telemedizin für jedes medizinische oder chirurgische Fachgebiet werden durch Ministerialerlass festgelegt (Artikel 6 dieses Erlasses).

Artikel 17 des Erlasses legt fest, dass digitale Kopien von ärztlichen Berichten und Verschreibungen, die im Rahmen der ärztlichen Fernbehandlung ausgestellt werden, mit einer elektronischen Signatur gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften versehen sein müssen.

Apotheker, die auch Inhaber von Apotheken sind, sind befugt, auf der Grundlage eines elektronischen Rezepts, dessen Bedingungen durch eine Verordnung des Gesundheitsministers festgelegt werden, Arzneimittel an die Öffentlichkeit abzugeben, mit Ausnahme der in Anhang „B“ aufgeführten Arzneimittel und der psychotropen Arzneimittel, deren Ausgabe der Kontrolle des Gesundheitsministeriums unterliegen.

Gemäß Artikel 24 werden die Gebühren und Zahlungsbedingungen für Telekonsultationen durch eine gemeinsame Verordnung der Minister für Gesundheit, Soziales und Finanzen festgelegt.

Definition Telemedizin: Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen und bezeichnet Diagnostik und Therapie unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen Distanz zwischen Arzt, Therapeut, Apotheker und Patienten oder zwischen zwei sich konsultierenden Ärzten mittels Telekommunikation.

Titelbild: Symbolbild zur Illustration (Pixabay)

Quelle: Presseagentur TAP