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Präsidialerlass zur Festlegung des Olivenölexports in die EU

Das Dekret des Präsidenten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die Erteilung und den Entzug von Genehmigungen für die Ausfuhr von tunesischem Olivenöl an private Exporteure im Rahmen der Tunesien von der Europäischen Union zugestandenen Quote wurde am Freitag, den 6. Mai 2022, im Amtsblatt der Tunesischen Republik (JORT) veröffentlicht. In dem am Mittwoch von Staatschef Kais Saïed unterzeichneten Dekret heißt es, dass private Exporteure, die auf der Liste der Olivenölexporteure stehen und Olivenöl im Rahmen der Tunesien von der Europäischen Union zugeteilten Quote exportieren möchten, vor dem Verschiffen für die Ausfuhr eine entsprechende Genehmigung einholen müssen.

Das Dekret zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen weist außerdem darauf hin, dass der Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung mindestens sieben Tage vor der Ausfuhr bei der Generaldirektion für Studien und landwirtschaftliche Entwicklung des Landwirtschaftsministeriums gestellt werden muss, und zwar ab dem 1. Januar jedes Jahres für unter dem tunesischen Label verpacktes Olivenöl und Bio-Olivenöl sowie ab einem Datum, dass für nicht abgefülltes Olivenöl durch gemeinsame Stellungnahme der für Landwirtschaft, Handel und Industrie zuständigen Minister festgelegt wird.

Der Antrag auf Genehmigung umfasst die folgenden Dokumente:

  • Einen Antrag im Namen des Ministers für Landwirtschaft.
  • Eine Kopie der Bescheinigung über die dem Importeur in der Europäischen Union zugeteilte Menge (Agrim).
  • Eine Kopie des Vertrags mit dem Importeur, der das Datum der Vertragsunterzeichnung, die Lieferfristen sowie die Menge, die Qualität und den Preis des Öls enthält. Es ist außerdem vorgeschrieben, im Vertrag zu erwähnen, dass er erst gültig wird, wenn der Exporteur die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erhalten hat.
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Regulierung der Steuersituation.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Dekrets wird die Ausfuhrgenehmigung für Olivenöl durch Beschluss des Landwirtschaftsministers nach Stellungnahme der in Artikel 3 des vorliegenden Präsidialdekrets vorgesehenen Kommission endgültig entzogen, und zwar dann, wenn festgestellt wird, dass der Exporteur in den Ausfuhrunterlagen illegale Dokumente vorgelegt hat.
Im Falle eines Wiederholungsfalles im Laufe des folgenden Jahres wird der Name des Ausführers endgültig von der Liste der Exporteure gestrichen, die tunesisches Olivenöl im Rahmen der Jahresquote ausführen dürfen.

Quelle: Business News