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Erste Zigarettenpackungen mit illustrierten Gesundheitswarnhinweisen

Den Tabakherstellern wurde von den tunesischen Behörden eine zusätzliche Frist von einem Jahr eingeräumt, um die mit der Gefährlichkeit und Sterblichkeit zusammenhängenden Hinweise und Fotos auf der Außenhülle von Zigarettenpackungen und Umverpackungen, die Tabakerzeugnisse enthalten, anzubringen. Erst eine Marke hat die Pflicht zu illustrierten Gesundheitswarnhinweisen umgesetzt.

Die Anwendungsfrist wurde vom 21. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, und zwar aufgrund eines Erlasses des Gesundheitsministers vom 16. Januar 2023 zur Verlängerung der Anwendungsfrist von Artikel 3 des Erlasses vom 21. Januar 2022 zur Änderung des Erlasses vom 24. Februar 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Eintragung solcher Hinweise, der in der letzten Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde.

Erst eine tunesische Marke hat die bereits vor einem Jahr angekündigten Richtlinien umgesetzt. Tabakhersteller in Tunesien haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, sich an den Beschluss zur Festlegung der Modalitäten für die Aufschrift der Hinweise auf der Außenhülle von Packungen und Verpackungen von Tabakerzeugnissen, die dem Verbraucher direkt angeboten werden, zu halten.

Die illustrierten Gesundheitswarnhinweise auf Zigarettenpackungen, die in vielen Ländern seit über einem Jahrzehnt in Kraft sind, sollten die verschiedenen Strategien zur Bekämpfung des Rauchens unterstützen. Ein entsprechendes Rahmenübereinkommen wurde 2003 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet und trat 2005 in Kraft. Bis heute haben 182 Länder das Abkommen ratifiziert.

Artikel 11 des Rahmenübereinkommens besagt, dass „jede Packung oder Stange von Tabakerzeugnissen und alle Formen der äußeren Verpackung und Etikettierung dieser Erzeugnisse auch gesundheitliche Warnhinweise tragen, die die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums beschreiben, und andere geeignete Botschaften enthalten können.

Diese Warnhinweise und Botschaften:

  1. werden von der zuständigen nationalen Behörde genehmigt
  2. werden abwechselnd verwendet
  3. sollen groß, klar, sichtbar und lesbar sein
  4. müssen in Arabisch und einer weiteren Fremdsprache angebracht sein
  5. sollten 50% oder mehr der Hauptseiten, aber nicht weniger als 30% bedecken
  6. können in Form von Zeichnungen oder Piktogrammen vorliegen oder solche Zeichnungen oder Piktogramme enthalten

Die WHO argumentiert, dass illustrierte Warnhinweise die Menschen viel stärker auf die schädlichen Auswirkungen des Tabaks aufmerksam machen, insbesondere auf diejenigen, die noch nicht abhängig sind.

Titelbild: Symbolfoto zur Illustration

Quelle: Business News | Espace Manager