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Sicherheitshinweise

Einreise nach Tunesien mit dem Personalausweis: Alles bleibt wie gehabt!

Bezüglich der Einreise per Personalausweis soll jetzt doch alles beim alten bleiben. Touristen, die über eine Hotelreservierung (Voucher) verfügen und ihren Aufenthalt bei einem Reiseveranstalter gekauft haben, können nun doch weiterhin mit dem Personalausweis einreisen, auch am Flughafen Tunis-Carthage, wie es seit mehreren Jahrzehnten der Fall ist. Es gibt also keine vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer und auch keine Mindestanzahl von Personen in der Gruppe. Letztendlich ist die Bestimmung, die für Diskussionen sorgte, zumindest vorübergehend hinfällig.

Update 22. April 2023: Nach mehreren Tagen der Untätigkeit hat das Außenministerium auf die Meldung, dass nur noch Gruppen mit dem Personalausweis einreisen dürfen, doch noch reagiert. Die Behörden haben sich für ein Dementi entschieden, statt eine rationale Erklärung zu geben, obwohl andere staatliche Stellen zuvor gegenüber Touristikern die Meldung bestätigt hatten. Einige andere ausländischen Vertretungen hatten sogar schon ihre Reisebedingungen für Tunesien geändert.

Hier die komplette alte und nun vorerst hinfällige Meldung:

Wie das in der Regel gut informierte Forum des tunesischen Reisemagazins „Destination Tunisie“ meldet, soll eine Einreise per Personalausweis nur noch als Teil einer Touristengruppe mit mindestens 5 Personen möglich sein, bei der der Nachweis eines Hin- und Rückfluges zwingend erforderlich ist. Die Maßnahme ist befristet bis 31. Oktober 2023 und soll derzeit nur den Hauptstadtflughafen Tunis betreffen. Es kann sogar sein, dass die Einreise per Personalausweis in absehbarer Zeit ganz abgeschafft wird. Während die deutsche Botschaft noch nicht reagiert hat, haben andere Botschaften (Großbritannien, Frankreich) bereits Ihre Reisehinweise geändert. Eine offizielle öffentliche Meldung seitens der tunesischen Behörden steht bisher aus.

So schreibt France Diplomatie: La carte nationale d’identité valide, accompagnée du carnet de voyage délivré par l’agence, est tolérée pour les voyages en groupe. Cette tolérance n’est pas toujours appliquée et les voyageurs s’exposent à un éventuel refus d’entrée sur le territoire. Il est recommandé de voyager avec un passeport.
Ein gültiger nationaler Personalausweis in Verbindung mit dem von der Agentur ausgestellten Reisebuch wird bei Gruppenreisen toleriert. Diese Toleranz wird aber nicht immer angewandt und die Reisenden müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise verweigert wird. Es wird daher empfohlen, mit einem Reisepass zu reisen.

Offiziell und öffentlich wurde seitens der tunesischen Behörden (Ministerium für Tourismus, Innenministerium, Ministerium für Transport, ONTT, etc.) oder Fluggesellschaften bisher nichts mitgeteilt. Nachfragenden Touristikern wurde der oben beschriebene Sachverhalt seitens offizieller Stellen bestätigt. Nicht bekannt ist ebenfalls, seit oder ab wann die obige Regelung angewendet wird und ob es Kulanzfristen gibt. Derzeit hört man gerüchteweise, dass ein großer deutscher Pauschalreiseanbieter über das tunesische Fremdenverkehrsamt (Office National du Tourisme Tunisien, ONTT) interveniert.

Um jeglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte man, auch wenn man über andere Flughäfen als Tunis in das Land kommt, wirklich nur noch mit dem Reisepass nach Tunesien einreisen. Dem Tourismus wird jedenfalls mit dieser Maßnahme ein Bärendienst erwiesen.