EuGh: Fluggesellschaften müssen dem Kunden Flugannullierungen mindestens 2 Wochen vor Abflugtermin melden
Ein Luftfahrtunternehmen, dass nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, hat
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